§34a GewO
Altenburg Security erbringt Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Bewachungsgewerbes. Je nach Einsatzbereich setzen wir Personal mit den erforderlichen Nachweisen nach §34a GewO ein.
Qualität & Vertrauen
Altenburg Security arbeitet mit ruhiger, verbindlicher Kommunikation und vermeidet unbelegte Versprechen. Entscheidend sind gesetzliche Vorgaben, Einsatzplanung, Qualifikation und Dokumentation.
Altenburg Security erbringt Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Bewachungsgewerbes. Je nach Einsatzbereich setzen wir Personal mit den erforderlichen Nachweisen nach §34a GewO ein.
Die erforderliche Unterrichtung, Sachkunde oder einsatzbezogene Unterweisung wird passend zur konkreten Aufgabe betrachtet.
Kontrollen, Vorkommnisse, Ansprechpartner und Rückmeldungen werden nachvollziehbar festgehalten.
Kontaktanfragen, Bewerbungen und einsatzbezogene Informationen werden vertraulich behandelt und nur zweckbezogen genutzt.
Angaben zu Versicherungen und Deckungen sollten nur veröffentlicht werden, wenn sie intern geprüft und aktuell belegt sind.
Private Sicherheitsdienstleistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglich übertragenen Befugnisse.
Die Website verwendet keine unbelegten Zertifizierungs-, Behörden- oder Schutzversprechen. Veröffentlichte Nachweise sollen intern geprüft, aktuell und für den konkreten Leistungsbereich zutreffend sein.